
Begriff: `auf erste Anforderung` Sinn der Zahlung auf erstes Anfordern ist es, den Begünstigten sofort, d.h. ohne Zögern und ohne Mahnung, liquide Mittel unter grundsätzlichen Verzicht auf Aufrechnung zukommen zu lassen und Einwendungen gegen die Verpflichtung aus dem Hauptschuldverhältnis erst in einem Rückforderungsprozess geltend zu machen....
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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